- hier lesen Sie die jüngsten Entscheidungen & Meldungen, die Sie unter Umständen auch betreffen können -
Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren - Bundestag beschließt Verkürzung der Insolvenz
Die Corona-Krise wirkt sich auch auf Insolvenzen aus. Eine EU-Richtlinie aus Juli 2019, die eine Verkürzung der Insolvenzlaufzeit auf drei Jahre spätestens zum Juli 2022 vorgesehen hat, wird nun
bereits vorzeitig umgesetzt. Lesen Sie hier was sich nun für Schuldner ändert
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Schuldneratlas 2020 - Die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt, aber der Schein kann trügen
Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform hat den Schuldneratlas 2020 vorgestellt. Aus der jährlichen Analyse geht hervor, dass die Zahl überschuldeter Personen in Deutschland weiter zurückgegangen
ist und dies trotz der Corona-Krise. Warum der Ausblick trotzdem düster ist, lesen Sie hier >>>
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1.7.2019
Nach zwei Jahren ist es wieder soweit und die Pfändungsfreigrenzen werden neu festgelegt. Dies bedeutet für Schuldner, die von einer Pfändung des Arbeitseinkommens betroffen sind oder sich in
einer Privatinsolvenz befinden, dass der pfändfreie Teil des Einkommens erhöht wird. Lesen Sie hier mehr dazu
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Nur bei 0,78% der Insolvenzverfahren konnte die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erlangt werden
Inzwischen sind mehr als 3 Jahre seit der Insolvenzrechtsreform vergangen und die Bundesregierung hat nun erste Zahlen vorgelegt. In der Evaluierung zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte wird dabei klar, dass die Zielmarke von 15 Prozent deutlich verfehlt wird. Lesen Sie hier mehr dazu >>>
Unseriöse Schuldnerberatungen erkennen
Aus aktuellen Anlass möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Link zu einem Artikel der Verbraucherzentrale zur Verfügung stellen. Hier können Sie sich darüber informieren, worauf Sie bei der Wahl der Schuldnerberatung achten sollten. Vorsicht ist bei reißerischer Werbung und auch bei reiner Online-Beratung geboten. Lesen Sie hierzu den Artikel auf der Seite der Verbraucherzentrale >>
Umwandlung Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto
Wandelt eine Bank ein normales Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto um, darf sie die Giro- und Kreditkarte des Kunden nicht automatisch sperren. Den kompletten Beschluss des BGH lesen Sie hier >>>
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2017 für Arbeitseinkommen
Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum
angepasst. Lesen Sie hier die Einzelheiten >>>
Das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz - Kinder haften für Ihre Eltern
Im Jahr 1986 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 72,155 vom 13.05.1986) die Möglichkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Minderjährigen durch ihre Eltern für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Aufgrund dieser Entscheidung ist am 01.01.1999 das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHbeG) in Kraft getreten. Der Beitrag untersucht die Frage, ob der in diesem Zuge eingeführte § 1629a BGB die Minderjährigen ausreichend schützt und wie praxisrelevant die Einrede tatsächlich ist. Lesen Sie hier den kompletten Artikel >>>
Im BGH Beschluss vom 12.07.2018, IX ZB 78/17 bestätigt der BGH seine Entscheidung vom 22.10.2009 und macht noch mal einen entscheidenen Unterschied zwischen Wohlverhaltensperiode und eröffnetem Insolvenzverfahren deutlich. Während im Verfahren alle wesentlichen Umstände vom Schuldner gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht ohne besondere Nachfrage offen gelegt werden müssen, so muss in der Wohlverhaltensperiode gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur eine neue Wohnanschrift oder ein neuer Arbeitsplatz mitgeteilt werden. Änderungen der Einkommenssituation des Schuldners oder eines Unterhaltsberechtigten müssen hingegen nur mitgeteilt werden, wenn konkret danach gefragt wird. Lesen Sie hier weiter >>>
Im Versäumnisurteil vom 16. November 2017 - IX ZR 21/17 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen angespartes Vermögen aus Riester-Verträgen pfändbar ist und kam zu dem Schluss, dass eine Unpfändbarkeit besteht, wenn die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge gefördert worden sind. Lesen Sie hier die Pressemitteilung >>>
Eigene Einkünfte von Unterhaltsberechtigten
Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt. Lesen Sie hier die Begründung >>>
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