Privatinsolvenz

- Was ist das? -

Nicht selten ist die Verschuldungs- und die Einkommenssituation so, dass ein außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern nicht möglich ist. Hier hat der Gesetzgeber auch für Privatpersonen die Möglichkeit geschaffen, einen Neuanfang mittels einer Privatinsolvenz einzuleiten.

 

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen erläutern, welche Grundvoraussetzungen für die Einleitung einer Verbraucherinsolvenz bestehen müssen, was wir für Sie tun, um in die Privatinsolvenz zu begleiten, was im Allgemeinen bei der Antragstellung zu beachten ist und wie es im Insolvenzverfahren weitergeht. Außerdem möchten wir Sie hier darauf aufmerksam machen, worauf Sie während des Insolvenzverfahrens achten müssen, um am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung zu erhalten.



1. Was sind die Grundvoraussetzungen für die Verbraucherinsolvenz?

  1. Eine natürliche Person muss zahlungsunfähig sein, d.h., seine monatlichen Einnahmen reichen nicht aus, um die vorhandenen Verbindlichkeiten zu decken.
  2. Es darf keine Selbstständigkeit bestehen. Falls dies in der Vergangenheit der Fall war, dürfen nicht mehr als 19 Gläubiger existieren und es dürfen keine Verbindlichkeiten aus früheren Angestelltenverhältnissen vorhanden sein. Hierbei handelt es sich beispielsweise um offene Krankenversicherungsbeiträge von ehemaligen Angestellten oder Lohnsteuerforderungen des Finanzamts.
  3. Vor dem Antrag auf Privatinsolvenz muss ein Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dieser außergerichtliche Einigungsversuch muss zwingend von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden. Alle ADN Schuldnerberatungsstellen besitzen die erforderliche Anerkennung bzw. Genehmigung.


Unsere Schuldnerberatungsstellen nach Bundesländern in der Übersicht:

Schuldnerberatung Aurich

04941-6049683   aurich@adn-mail.de


Schuldnerberatung Braunschweig

0531-4811471   braunschweig@adn-mail.de


Schuldnerberatung Bremervörde

0421-33636790   bremervoerde@adn-mail.de


Schuldnerberatung Cuxhaven

04721-3962060   cuxhaven@adn-mail.de


Schuldnerberatung Emden

04921-583759   emden@adn-mail.de


Schuldnerberatung Göttingen

0551-20527044   goettingen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Leer

0491-4544758   leer@adn-mail.de


Schuldnerberatung Lingen

0591-9011764   lingen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Neustadt a. Rbge.

05032-9678840   neustadt@adn-mail.de


Schuldnerberatung Oldenburg

0441-5090687   oldenburg@adn-mail.de


Schuldnerberatung Osterholz-Scharmbeck

0421-33636790   osterholz@adn-mail.de


Schuldnerberatung Stade

04141-405938   stade@adn-mail.de


Schuldnerberatung Uelzen

0581-3896128   uelzen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Walsrode

05161-6098749   walsrode@adn-mail.de


Schuldnerberatung Wilhelmshaven

04421-5071747   wilhelmshaven@adn-mail.de


Schuldnerberatung Winsen(Luhe)

04171-6693060   winsen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Wolfenbüttel

05331 - 986 300 0   wolfenbuettel@adn-mail.de



2. Wie begleiten wir Sie auf dem Weg in die Privatinsolvenz?

Wir stehen Ihnen zur Seite und klären Sie auf

  • Wir führen in Ihrem Namen mit Ihren Gläubigern die notwendigen Vergleichsverhandlungen
  • Wir erstellen die notwendige Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Wir klären Sie über die Gegebenheiten der Privatinsolvenz auf
  • Wir zeigen Ihnen was bedeutet Privatinsolvenz
  • Wir beraten Sie bei allen relevanten Fragen rund um die Restschuldbefreiung
  • Wir setzen Sie über die gesetzlich auferlegten Pflichten (die sogenannten Obliegenheiten) während der Verbraucherinsolvenz in Kenntnis

Zudem unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne bei der Stellung des Insolvenzantrags und stehen Ihnen natürlich auch während des Insolvenzverfahrens für Fragen zur Verfügung.


3. Wie meldet man die Privatinsolvenz an?

  • Nach dem offiziellen Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs, muss innerhalb von sechs Monaten der Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden.
  • Der Antrag muss bei dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.
  • In diesem Antrag muss zusätzlich der Antrag auf Restschuldbefreiung mit gestellt werden.
  • Es sollte auch ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung mit eingereicht werden.
  • Im Antrag müssen nach bestem Wissen und Gewissen alle Gläubiger aufgelistet werden. Wir fügen dem Antrag automatisch die entsprechende Gläubigerliste hinzu.
  • Privatinsolvenz anmelden aber wie

4. Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?

  • Nachdem der Antrag auf Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht eingegangen ist dauert es in der Regel ca. 2-4 Wochen, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
  • Sie erhalten den Eröffnungsbeschluss, in dem auch der zuständige Insolvenzverwalter mitgeteilt wird.
  • Der Insolvenzverwalter wird zur Verwaltung des Vermögens eingesetzt. Er wird sich zunächst einen Überblick über mögliche Vermögensgegenstände, wie beispielsweise ein PKW, verschaffen. Zudem wird mit der Antragstellung der pfändbare Anteil des Einkommens für die Dauer der Insolvenz an den Insolvenzverwalter abgetreten.
  • Der Insolvenzverwalter wird alle Gläubiger anschreiben und sie dazu auffordern, die jeweilige Schuldsumme zur Insolvenztabelle anzumelden. Nur wenn Gläubiger ihre Forderung anmelden, nehmen Sie auch am Insolvenzverfahren teil.

5. Wie ist der Ablauf der Privatinsolvenz?

  • Die Privatinsolvenz besteht aus zwei Teilen - dem eröffneten Insolvenzverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren.
  • Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel ca. 6-12 Monate. Nach Feststellung der tatsächlichen Schuldsumme und ob beim Antragssteller sogenannte verwertbare Masse vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren geschlossen. Im Anschluss folgt das Restschuldbefreiungsverfahren, welches auch Wohlverhaltensperiode genannt wird.
  • Die Dauer der Privatinsolvenz und die Erlangung der Restschuldbefreiung beträgt nach der Reform des Insolvenzrechts zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung, die zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getreten ist und rückwirkend zum 01.10.2020 gilt:
    • im Normalfall 3 Jahre - unabhängig von jeglicher Schuldentilgung
    • oder endet nach Bezahlung der durch die Gläubiger zum Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen

6. Was sind die Obliegenheiten um die Erteilung der Restschuldbefreiung zu erlangen?

Um die Restschuldbefreiung zu erlangen müssen in der Privatinsolvenz folgende Obliegenheiten (Pflichten) erfüllt werden:

  • Die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder der Nachweis des Bemühens um eine entsprechende Tätigkeit. Dies gilt natürlich nicht bei Arbeitsunfähigkeit oder in der Rentenzeit.
  • Nachkommen von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter muss Auskunft über Änderungen im wirtschaftlichen und persönlichen Bereich gegeben werden. Dazu gehört unter anderem ein Wohnortwechsel oder auch der Verlust oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
  • In der Wohlverhaltensperiode dürfen keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründet werden.
Wir begleiten Sie auf den Weg in die Privatinsolvenz
Privatinsolvenz

Werden die Obliegenheiten erfüllt so steht am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung und damit die Schuldenfreiheit.


Für weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz oder allen anderen Themen im Rahmen einer bestehenden und/oder drohenden Verschuldungssituation stehen Ihnen unsere ADN Schuldnerberatungsstellen an über 50 Standorten in ganz Deutschland zur Verfügung. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Schuldnerberatungsstellen >>>

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