- Pfändungstabelle, SCHUFA Selbstauskunft, Haushaltsplan etc. -
Mit der Pfändungstabelle können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens ist. Die Pfändungstabelle ist nach § 850c ZPO ab dem 01.07.2024 gültig.
Mit der Pfändungstabelle können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens ist. Die Pfändungstabelle ist nach § 850c ZPO ab dem 01.07.2023 gültig.
Sie können diese Vorlage nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber die Energiepreispauschale auf Ihr Konto ausgezahlt hat, Sie aber dadurch den monatlichen Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto überschreiten. Der Antrag kann nicht im Voraus gestellt werden, sondern erst, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Dem Antrag sollte die entsprechende Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Kontoauszug beigefügt werden.
Mit der Pfändungstabelle können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens ist. Die Pfändungstabelle ist nach § 850c ZPO ab dem 01.07.2022 gültig.
Nach dem gesetzlichen Anspruch des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSGs) ist es einmal im Jahr ohne Gebühr möglich eine kostenlose Datenübersicht nach Art. 15 DS-GVO einzuholen. Über diesen Link gelangen Sie zum Online-Antrag. Sie können sich auch das Antragsformular über unser PDF runterladen, ausfüllen und mit einer Ausweiskopie versehen an die angegebene Adresse schicken.
Mit unserem Schaubild möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick geben, wie der Weg zur Schuldenfreiheit für Sie aussehen könnte.
Mit unserem Haushaltsplaner können Sie sich schnell einen Überblick über Ihre monatlichen Ein- und Ausgaben verschaffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich sich von der Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen. Das Formular zum Download enthält den Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung und zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Merkblatt einen kurzen Überblick rund um das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geben.
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