- Pfändungstabelle, SCHUFA Selbstauskunft, Haushaltsplan etc. -
Mit der Pfändungstabelle können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens ist. Die Pfändungstabelle ist nach § 850c ZPO seit dem 01.07.2019 gültig.
Nach dem gesetzlichen Anspruch des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSGs) ist es einmal im Jahr ohne Gebühr möglich eine kostenlose Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuholen. Wir zeigen Ihnen in unsere Anleitung wie es geht und worauf Sie achten müssen.
Mit unserem Schaubild möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick geben, wie der Weg zur Schuldenfreiheit für Sie aussehen könnte.
Mit unserem Haushaltsplaner können Sie sich schnell einen Überblick über Ihre monatlichen Ein- und Ausgaben verschaffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich sich von der Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen. Das Formular zum Download enthält den Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung und zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Merkblatt einen kurzen Überblick rund um das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geben.
Zum Downloaden und Ansehen der PDF-Dateien benötigen Sie den ADOBE-Reader. Sie können ihn kostenlos hier herunterladen.
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