- Fragen rund um die Schuldnerberatung sollen hier beantwortet werden -
Zunächst ist es für die Entscheidung eine Schuldnerberatung aufzusuchen unerheblich wie hoch die Schuldsumme ist. Von Überschuldung kann dann gesprochen werden, wenn die monatlichen Einnahmen nicht ausreichen, um alle Verpflichtungen zu erfüllen. Zeichnet sich ab, dass die Überschuldung sich nicht in einem überschaubaren Zeitraum überwinden lässt, dann sollten Sie einen Termin zur Schuldner- und Insolvenzberarung vereinbaren.
Es muss allerdings nicht immer schon eine Überschuldung erkannt worden sein, um sich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Die Erfahrung zeigt, dass es auch sinnvoll sein kann eine Schuldnerberatung aufzusuchen, wenn man feststellt, dass am Ende des Monats kein Geld mehr da ist. Dies kann auch mit dem Ausgabenverhalten zusammen hängen. Um sogenannte schwarze Löcher zu indentifizieren kann die Erstellung eines Haushaltsplans oder die Führung eines Haushaltsbuches für einen gewissen Zeitraum gut sein.
Der erste Schritt ist zunächst die Terminvereinbarung. Bei der ADN sind wir bemüht, dass Sie so schnell wie möglich einen Termin zur Ersberatung bekommen. Dieser erste Beratungstermin ist vollkommen unverbindlich und kostenlos. Nachdem Sie den Termin vereinbart haben, sollten Sie sich schon mal Gedanken über Ihre Ein- und Ausgabensituation machen. Zudem sollten nach Möglichkeit alle Unterlagen mit Forderungen gegen Sie zusammen suchen.
Im ersten Gespräch nehmen wir uns Zeit um Ihre persönliche Situation zu analysieren. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns die individuelle Situation an und sichten die Gläubigerunterlagen. Der Berater wird auch einen Haushaltsplan erstellen. Dies dient zur Ermittlung möglicher Belatungsreduzierungen, aber auch um festzustellen, inwiefern finanzieller Spielraum gegeben ist um in Verhandlung mit Ihren Gläubigern zu treten.
Der Schuldenberater erarbeitet in dem Gespräch mit Ihnen mögliche Lösungsstrategien um einen Ausweg aus der Überschuldungssituation aufzuzeigen. Im Mittelpunkt steht dabei eine mögliche Existenzsicherung. Uns ist dabei wichtig, dass wir Ihnen Lösungswege aufzeigen können und Empfehlungen geben. Den weiteren Fortgang bestimmen Sie.
Am Ende des ersten Beratungsgespräch liegt es in Ihrer Hand, ob Sie uns beautragen möchten Ihre Verschuldungssituation zu lösen. Natürlich steht es Ihnen dabei frei sich alles in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie uns für die mögliche Schuldenregulierung beauftragen schließen wir mit Ihnen einen gemeinsamen Vertrag. In diesem Vertrag sind alle Pflichten sowohl von Ihnen als auch von uns klar dargestellt. Unser Arbeit beginnt damit, dass wir Kontakt zu Ihren Gläubigern aufnehmen um zunächst die aktuelle Verschuldung in Erfahrung zu bringen. Wenn die Schuldsumme feststeht werden wir gemeinsam mit Ihnen ein Vergleichsangebot erarbeiten, welches wir Ihren Gläubigern unterbreiten werden.
Nach Unterbreitung des Vergleichsangebots an die Gläubiger hängt der weitere Prozess von dem Gläubigerverhalten ab. Sind alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden, so ist unsere Arbeit erfolgreich getan. Lehnen die Gläubiger das Vergleichsangebot ab, so kommt eine mögliche Privatinsolvenz in Frage.
Während unseres Beratungsprozesses werden Sie von uns jederzeit über den Stand auf dem Laufenden gehalten. Auch steht Ihnen Ihr Berater selbstverständlich immer für Fragen zur Verfügung.
Im Beratunggespräch wird sich der Schuldnerberater zunächst einen Überblick über die persönliche Situation verschaffen. Dabei steht zunächst eine mögliche Existenzsicherung im Raum.
Seit 1999 gibt es die gesetzliche Grundlage für die Privat- oder Verbraucherinsolvenz und somit bieten die meisten Schuldnerberatungsstelle auch Insolvenzberatung an.
Besonders wenn seit langer Zeit eine Verschuldungssituation besteht, aber auch wenn man komplett den Überblick verloren hat, dann kann sich die Frage stellen, wo überhaupt überalle eine Verschuldung besteht. Um dies in Erfahrung zu bringen kann man unterschiedliche Wege gehen. Zunächst bieten die Auskunftsteien wie die Schufa die Möglichkeit sich einmal pro Jahr einen Auszug zu holen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit alle Forderungen bei denen bereits ein vollstreckbarer Titel besteht mit einem Auszug aus dem Vollstreckungsregister in Erfahrung zu bringen.
Mit einem Pfändungsschutzkonto hat jeder Verbraucher die Möglichkeit sich gegen eine mögliche Kontopfändung zu schützen. Mit Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto ist ein monatlicher Betrag von 1.133,80 Euro auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt. Erst Beträge, die über diesen Sockelbetrag hinausgehen können entsprechen gepfändet werden.
Jeder Kontoinhaber hat Anspruch darauf, dass seine Bank innerhalb von vier Werktagen das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln muss. Dieser gesetzlichen Vorgabe kann sich auch
kein in Deutschland tätigen Kreditinstitut entziehen.
Es gibt zudem die Möglichkeit den Sockelfreibetrag zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dann möglich, wenn der Kontoinhaber Unterhaltsverpflichtungen hat. Diese Unterhaltsverpflichtungen
kann von einer entsprechende Stelle bescheinigt werden und somit der Sockelfreibetrag für das P-Konto erhöht werden.
Seit 1999 gibt es die gesetzliche Grundlage für die Privat- oder Verbraucherinsolvenz.
Zu einem ersten Beratungsgespräch sollten natürlich vor allem die Gläubigerunterlagen mitgebracht werden. Dies bedeutet, dass alle Schreiben mitgebracht werden sollten, aus denen Forderungen hervorgehen. Zudem sollten Ausweisdokumente, Nachweise über mögliche Unterhaltsverpflichtungen und Einkommensnachweise mitgebracht werden.
Grundsätzlich kann jede Person, die von einer Überschuldung betroffen ist oder den Überblick verloren hat, sich an eine unserer Schulderberatungsstellen wenden.
Im ersten Beratungsgespräch nehmen wir uns die notwendige Zeit, um Ihre persönliche Situation zu analysieren und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. Natürlich hängt die länge des Gesprächs dabei immer von der jeweilige Situation des Hilfesuchenden ab. In der Regel planen wir für ein Erstgespräch ca. 2 Stunden ein.
Wenn sich der Hilfesuchende nach unserem kostenlosen Erstgespräch für eine Zusammenarbeit entscheidet, dann hängt die Dauer der Schuldnerberatung von einigen Faktoren ab. Bei optimalen Verlauf kann innerhalb von ca. 4 Monaten eine Lösung der Verschuldungsproblematik erzielt werden, so dass ab dann die Schuldenregulierung durch die Umsetzung eines außergerichtlichen Vergleichs oder die Einleitung der Privatinsolvenz erfolgen kann.
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