eine Entscheidung, die Ihr Leben verändern kann
Der außergerichtliche Vergleichsvorschlag, der Vergleich, ist Ihr Angebot an die Gläubiger, das angenommen oder abgelehnt werden kann.
Die Vergleichsverhandlungen und der Vergleichsbetrag muss realistisch und leistbar sein.
Unserer Erfahrung nach ist die Zustimmung von Gläubigern zu einem realistischen Vergleich mit leistbaren Raten höher, als allgemein angenommen. Seien Sie sicher, dass wir Sie nicht ins Risiko laufen lassen, denn unser gemeinsames Ziel ist, dass sich Ihre finanzielle Situation entspannt. Daher klären wir Sie stets darüber auf, was wir für Sie tun und warum.
1. Die Bemessungsgrundlage Ihres Angebots
Die Grundlage für den außergerichtlichen Vergleich und die Höhe der monatlich angebotenen Zahlungen ist der pfändbare Teil des von Ihnen erzielten Einkommens.
Wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, kann eine individuelle Ratenzahlung festgelegt werden. Darüber hinaus kann jeder natürlich auch einen höheren Ratenbetrag als den pfändbaren Anteil anbieten. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich über eine Einmalzahlung mit den Gläubigern zu vergleichen.
Angebote, die über den pfändbaren Teil Ihres Einkommens hinausgehen, müssen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden, denn sie müssen über die gesamte Laufzeit
eingehalten werden.
2. Wir formulieren den Vergleich
Der von uns formulierte Vergleich, mit einem realistischen Zahlungsplan im Anhang, wird von uns an Ihre Gläubiger verschickt.
Erfahrungsgemäß antworten die Gläubiger in der von uns gesetzten Frist, sodass Sie nicht unnötig länger im Ungewissen sind.
3. Wir werten den Vergleich für Sie aus
Liegen alle Gläubigerantworten vor, werden Sie von uns über das Ergebnis informiert, und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Dafür erstellen
wir im Vorfeld eine sogenannte Vergleichsauswertung, die Ihr Angebot als erfolgreich oder gescheitert
einstuft.
Wie reagieren Gläubiger auf unsere Angebote?
Manchmal werden Gegenangebote ausgesprochen. Es kann sein, dass Gläubiger grundsätzlich zustimmen, jedoch weitere Bedingungen an diese Zustimmung knüpfen. Dieses Verhalten werten
wir in der Regel als Ablehnung, da im Bezug auf das sogenannte "Verbraucherinsolvenzverfahren" der
Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Es ist uns nicht gestattet, einzelnen Gläubigern Sonderbedingungen zuzugestehen.
Generelle Verbesserungsvorschläge, die Ihnen eine Zustimmung erleichtern, sind wir gerne bereit ernsthaft zu prüfen und wenn möglich auch in unsere Vergleichsangebote einzubauen.
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