Unser Service für Sie als Arbeitgeber

- was tun, wenn Ihr Mitarbeiter finanzielle Probleme hat -

Die Schulden Ihres Arbeitnehmers betreffen auch Sie als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber merken Sie häufig als einer der Ersten, dass sich ein Mitarbeiter in finanziellen Schwierigkeiten befindet.

Lohn- und Gehaltspfändungen gehören zu den ersten Maßnahmen, wenn Gläubiger ihre Ansprüche durchsetzen wollen.

 

Doch wussten Sie schon, dass auch Sie selbst unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen werden können?

Hier ist es in jedem Falle ratsam, sich rechtzeitig über mögliche Konsequenzen zu informieren.

Informationen zum Thema Schuldnerberatung und Privatinsolvenz
Service

Offenlegung Lohn-/Gehaltsabtretung

Auch die Offenlegung einer Lohn– oder Gehaltsabtretung zeigt, dass Ratenzahlungsverpflichtungen Ihres Mitarbeiters nicht erfüllt werden können.

Achtung: Arbeitgeber-Haftung

Als sogenannter Drittschuldner haften Sie bei fehlerhafter Berechnung der Pfändungsfreigrenze sowohl gegenüber Ihrem Mitarbeiter als auch gegenüber dem Gläubiger!

 


Gerne können wir Sie bei Unsicherheiten beraten oder eine Hilfestellung geben und Sie auch darüber aufklären, was eine Lohn- und Gehaltspfändung oder eine Offenlegung einer Lohn- und Gehaltsabtretung für Sie und Ihren Arbeitnehmer bedeutet.

 

Zurzeit bieten wir diesen Service nur auf telefonische Anfrage an. Rufen Sie uns jetzt gleich gebührenfrei von Montag bis Freitag,

08:00 - 17:00 Uhr, unter der Nummer 0800 - 10 12 324 an!

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