- so sichern wir gemeinsam Ihren Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto -
Tatsächlichen Pfändungsschutz für ein Konto gibt es nur noch mit einem Pfändungschutzkonto gemäß § 850K ZPO*.
Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben oder bestimmte einmalige Sozialleistungen bekommen, können Sie den Grundfreibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto bei jeder ADN
Schuldnerberatungsstelle erhöhen lassen.
Allerdings garantiert das Einreichen einer
P-Konto-Bescheinigung leider nicht immer die reibungslose Verfügbarkeit des geschützten Einkommens. Bei Problemen stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
* ZPO - Zivilprozessordnung
Um den richtigen Pfändungsfreibetrag zu ermitteln und eine
P-Konto-Bescheinigung
zu erstellen, benötigen wir Unterlagen, welche die Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Familienmitglieder ausweisen.
Hierzu gehören unter anderem:
Wir sehen unsere Tätigkeit erst dann als beendet an, wenn Sie jederzeit über Ihr geschütztes Einkommen verfügen können.
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