Schufa löscht Daten einer Privatinsolvenz bereits nach 6 Monaten

Die Schufa speicherte bisher die Daten einer Insolvenz nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch für weitere drei Jahren. Dies hatte für Insolvenzschuldner zur Folge, dass ein tatsächlicher wirtschaftlicher Neuanfang erst dann möglich war. Am 28.03.2023 hat die Schufa nun verkündet, dass die Speicherung der Daten auf sechs Monate verkürzt wird, was für die Betroffenen einen großen Unterschied ausmacht.

 

Warum verkürzt die Schufa die Speicherdauer auf sechs Monate?

 

Die Schufa Holding AG speichert Daten zum Insolvenzverfahren des Insolvenzschuldners. Dabei wird sowohl die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch ein Eintrag über die Restschuldbefreiung in der Schufa hinterlegt. Dieser Erledigungsvermerk wurde allerdings bisher erst nach Ablauf von drei Jahren aus der Schufa gelöscht.

 

Dies bedeutet in der Praxis für viele Verbraucher, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, dass auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung für die nächsten drei Jahre kaum eine Chance besteht, einen notwendigen Kredit, einen Handy-Vertrag oder einen Dispokredit abzuschließen. Besonders trifft es auch Verbraucher, die auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind und aufgrund des Eintrags oftmals bei der Wohnungssuche scheitern.

 

Seit Mai 2018 existiert jedoch mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue europäische Rechtsgrundlage im Datenschutzrecht. Aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage gab es bereits erste Urteile, dass die Schufa die Speicherung der Daten nur noch für sechs Monate und nicht für drei Jahre vornehmen darf. Auch der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Thema befasst, hat allerdings das Urteil zurückgestellt, da ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll. Die Schufa ist nun allerdings dem Urteil zuvorgekommen und will damit Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher schaffen. Einfluss auf diese Entscheidung der Schufa hatte allerdings mit Sicherheit, dass am 16. März 2023 der Generalanwalt des EuGH sich bereits für eine verkürzte Speicherung ausgesprochen hat. Zwar ist dies für das Gericht nur eine Empfehlung, aber den Empfehlungen des Generalanwalts ist der EuGH in der Vergangenheit normalerweise in den Urteilen gefolgt.

 

Was bedeutet die verkürzte Löschfrist für Insolvenzschuldner bzw. Verbraucher?

 

Für Insolvenzschuldner und Verbraucher hat die verkürzte Löschfrist große Auswirkungen. Mussten sich Schuldner, die eine Insolvenz durchlaufen, bisher darauf einstellen, dass sie nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch drei weitere Jahre in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind, so verkürzt sich diese Zeit nun auf ein halbes Jahr. Damit ist der betroffene Personenkreis bereits kurz nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder voll handlungsfähig.

 

Da diese Regelung nicht für gezahlte Schulden gilt, wird ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern für viele Verbraucher unattraktiver. In der Praxis bedeutet dies nämlich, dass bei Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleichs über drei Jahre, die Speicherung der Erledigtmeldung noch drei weitere Jahre in der Schufa bleibt. Hieraus ergibt sich für den betroffenen Personenkreis ein erheblicher Nachteil.

 

Was müssen Insolvenzschuldner tun, die eine Restschuldbefreiung erhalten haben?

 

Nach der gesetzlichen Grundlage zur Speicherung und Verarbeitung der Daten des Insolvenzschuldners im Insolvenzbekanntmachungsportal werden die Daten des Insolvenzschuldners sechs Monate nach Rechtskraft des Beschlusses der Restschuldbefreiung aus dem Portal gelöscht. Mit der Verkündung der Schufa, dass diese Löschung ebenfalls nach sechs Monaten stattfinden soll, sollte eine automatische Löschung durch die Schufa ebenfalls sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung stattfinden. Für betroffene Personen ist es möglich eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen. Dies ist einmal pro Jahr möglich.

Die Schufa hat in Ihrer Presseerklärung mitgeteilt, dass zum Stichtag 28.03.2023 alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum gelöscht werden. Eine Löschung wird automatisch erfolgen und Verbraucher müssen sich um nichts kümmern. Zu beachten ist jedoch, dass die Schufa mit einer Umsetzungsdauer von ca. vier Wochen rechnet.

 

 

Quelle: https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-loescht-restschuldbefreiung-sechs-monaten/

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