Zum 01.07.2023 steigen die Pfändungsfreigrenzen

Nach der letzten Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum Juli 2022 werden zum 01.07.2023 nun erneut die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Damit erfolgt in diesem Jahr wieder die jährliche Anpassung, da innerhalb des Steuerentlastungsgesetzes auch der steuerliche Grundfreibetrag gestiegen ist. Die Anpassung erfolgt seit 2022 jährlich, vorher erfolgte sie in einem zweijährigen Turnus.

  

Die Pfändungsfreigrenze liegt aktuell bei 1.339,99 € und wird zum 1.7.2023 auf 1.409,99 € erhöht. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen sind. Bei einer Unterhaltsverpflichtung liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.939,99 €, bei zwei Unterhaltsverpflichtungen bei 2229,99 €, bei drei Unterhaltsverpflichtungen bei 2.519,99 € usw. Einzelheiten können Sie aus der Pfändungstabelle in unserem Download-Bereich entnehmen. 

 

Zudem hat sich auch die Pfändungsfreigrenze für das P-Konto von bisher 1.330,16 € auf 1.402,28 € erhöht. Schuldner, die von einer Kontopfändung betroffen sind und einen erhöhten Freibetrag aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen bescheinigt bekommen haben, sollten auf die Anpassung der neuen Freibeträge achten. Für die erste Unterhaltsverpflichtung erhöht sich der monatliche Pfändungsfreibetrag um 527,76 €. Kommen weitere Unterhaltsverpflichtungen hinzu, erhöht sich der monatliche Betrag um weitere 294,02 € für die zweite bis fünfte Person. 

 

Werden die neuen Freibeträge nicht automatisch von der Bank übernommen, empfiehlt es sich, bei der Schuldnerberatung eine neue Bescheinigung mit den aktuellen Freibeträgen ausstellen zu lassen und diese Bescheinigung der Bank vorzulegen. 

   

Diese Änderungen sind im Bundesgesetzblatt 2023 Teil 1 Nr. 79 vom 15.03.2023 veröffentlicht worden.  

 

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