- die Wohlverhaltensperiode als zentraler Bestandteil der Insolvenz -
Die Wohlverhaltensperiode, die auch als Wohlverhaltensphase oder Restschuldbefreiungsphase bezeichnet wird, fängt offiziell an zu laufen, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird und die Schlussverteilung stattgefunden hat.
Die Wohlverhaltensperiode ist ein zentraler Bestandteil der Insolvenz, da in dieser Phase der Schuldner sich an die Obliegenheiten halten muss, um am Ende der Insolvenz die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Nach dem aktuellen Insolvenzrecht, welches Rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft getreten ist, beträgt die Dauer der Wohlverhaltensperiode drei Jahre. Oftmals führt die Bezeichnung Wohlverhaltensperiode und deren Beginn zu Missverständnissen. Offiziell wird davon gesprochen, dass die Wohlverhaltensperiode mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt, allerdings fließt in die Länge der Wohlverhaltensperiode auch das eigentliche Insolvenzverfahren mit ein. Die Insolvenz dauert somit insgesamt 3 Jahre.
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