- Zwangsvollstreckungen können die Folge sein -
Titulierte Forderungen sind rechtskräftig festgestellte Forderungen, aus denen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Sie verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren.
Neben dem Vollstreckungsbescheid handelt es sich hierbei insbesondere um Urteile, Prozessvergleiche
sowie öffentliche und notarielle Urkunden mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Sie können - um Kosten zu sparen - ein notarielles Schuldanerkenntnis anbieten. Die Notarkosten sind viel niedriger als die Gerichts- und Anwaltskosten. Mit Ihrer Unterschrift beim Notar entsteht ein Vollstreckungstitel.
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