Vollstreckungsbescheid (VB)

- (Teil-)Widerspruch ist unter Umständen möglich -

Was können Sie tun, wenn Ihnen ein Vollstreckungsbescheid (VB) zugestellt wurde?

 

Soweit kein Widerspruch erhoben wird, erlässt das Gericht auf Antrag der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid (VB).

Der VB ermöglicht, die Forderung zwangsweise einzutreiben, z. B. mit der Hilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber. Der VB wirkt also wie ein Gerichtsurteil.

 

Sie sollten gegen den VB innerhalb von zwei Wochen (Teil-)Einspruch einlegen, wenn die Forderung ganz oder teilweise unbegründet ist. Sie nutzen am besten den Einspruch-Vordruck, der dem VB beiliegt. Der Einspruch muss dem Amtsgericht innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist zugehen.

Sie sollten gleichzeitig mit dem (Teil-)Einspruch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.

Der (Teil-)Einspruch hat die Wirkung, dass der VB nicht rechtskräftig wird.

Er ist aber „vorläufig vollstreckbar". Schon jetzt kann Ihre Habe oder Ihr Lohn sicherheitshalber gepfändet werden.

 

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