Forderung

- Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung gegen den Schuldner -

Wie entsteht eine Forderung und welche Folgen ergeben sich daraus

Als Forderung wird der Anspruch des Gläubigers auf eine Leistung gegen den Schuldner bezeichnet. Forderungen entstehen meist durch einen Vertrag. Die noch zu erbringende Leistung kann ein Anspruch auf Geld, Sachgüter oder eine Dienstleistung sein. Am häufigsten bestehen jedoch offene Geldforderungen.

 

Ob eine Forderung auch berechtigt ist, sollte der Schuldner prüfen (Forderungsprüfung). Grundsätzlich lassen sich Forderungen in Hauptforderungen und Nebenforderungen aufgliedern.

 

Forderungen eines Gläubigers lassen sich unterschiedlich bewerten und stellen einen Teil des Vermögens des Gläubigers dar. Dabei hängt der tatsächliche wirtschaftliche Wert einer solchen Forderungen von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören:

  • Die Höhe der entsprechenden Forderung
  • Die Bonität des Schuldners
  • Die hinterlegten Sicherheiten für die bestehende Forderung
  • Die mögliche Titulierung der Forderung 
  • Haftungsansprüche bzgl. mehrerer Schuldner („Gesamtschuldnerische Haftung“)

 

Bei Verhandlungen mit dem Gläubiger über einen Vergleich spielt der wirtschaftliche Wert einer Forderung eine große Rolle. Ist der Schuldner bspw. bereits 80 Jahre alt, hat zudem kein pfändbares Einkommen und kein Vermögen, jedoch viele weitere Schulden, so ist der wirtschaftliche Wert der Forderung als gering einzuordnen. Die Möglichkeit, das Geld jemals vom Schuldner durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erhalten, wird also eher nicht gegeben sein.

 

Forderungen unterliegen zudem der Verjährung. Dies bedeutet, dass der Gläubiger die Forderung mit Ablauf der Verjährung nicht mehr vom Schuldner eintreiben kann. Der Schuldner kann unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Gläubiger die Einrede der Verjährung erheben (siehe Verjährung).

 

Erfüllt man eine gegen sich gerichtete Forderung nicht, gerät man in Zahlungsverzug. Der Gläubiger kann somit in den Mahnprozess gehen und zusätzliche Gebühren auf die ursprüngliche Forderung aufschlagen (Mahngebühren). Der Gläubiger kann nach erfolgloser Mahnung die Beitreibung an ein Inkasso-Unternehmen abgeben oder im weiteren Verlauf auch die Forderung abtreten bzw. verkaufen. Dadurch ist der ursprüngliche Gläubiger nicht mehr der Forderungsinhaber. Häufiges Beispiel für die Abtretung einer Forderung ist der Verkauf der Forderung vom Ursprungsgläubiger an ein Inkasso-Unternehmen. 

 

Von einer titulierten Forderung wird dann gesprochen, wenn es für die Forderung einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid oder gerichtliches Urteil) gibt. Mit einem Vollstreckungstitel ist die Forderung über 30 Jahre vom Schuldner eintreibbar.

×

Beratungstermin oder Informationen?


Kontakt telefonisch und gebührenfrei:


Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter:

0800 - 399 90 00

oder über unser

Kontaktformular