- wenn Ihr Vermögen nicht mehr ausreicht, um Ihre Verbindlichkeiten zu decken -
§ 19 der Insolvenzordnung (InsO) besagt, dass Überschuldung dann vorliegt, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Viele Menschen finanzieren Konsumgüter im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen durch die Aufnahme von Krediten vor.
Die Aufnahme von Krediten ist unproblematisch, wenn genügend finanzieller Spielraum für die Rückzahlung der Kreditraten vorhanden ist und eventuell eintretende unvorhersehbare Zusatzausgaben oder ein Rückgang der Einnahmen einkalkuliert wurden.
Jedoch können Arbeitslosigkeit und andere kritische Lebensereignisse oder Schicksalsschläge dazu führen, dass die monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen.
Die Folgen:
Typisch für kritische Lebensereignisse ist, dass sie ungewollt, ungeplant und unerwartet eintreten.
Am häufigsten wird der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Trennung und Scheidung genannt.
Wenn Ihr monatliches Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen
zu bezahlen, dann sind Sie überschuldet.
Überschuldung löst Existenzängste aus. Angst vor Gläubigern, Angst vor dem Verlust der Wohnung und Angst vor der Stigmatisierung
als Versager. Angst macht viele Menschen handlungsunfähig und einige sogar krank.
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