Die Privatinsolvenz als Neuanfang und 2. Chance

- korrekt durchlaufen, führt auch sie am Ende zur Schuldenfreiheit -

Nicht selten ist die Verschuldungs- und die Einkommenssituation so, dass ein vorgelegter Vergleich nur die Zustimmung weniger Gläubiger findet. Hier hat der Gesetzgeber auch für Privatpersonen die Möglichkeit geschaffen, einen Neuanfang mittels einer Privatinsolvenz
einzuleiten.
Das deutsche Insolvenzrecht bezeichnet dieses als sogenanntes vereinfachtes Insolvenzverfahren („Verbraucherinsolvenzverfahren"), das hauptsächlich bei Privatpersonen zur Anwendung gelangt ("Privatinsolvenz").

Wir begleiten Sie auf den Weg in die Privatinsolvenz
Privatinsolvenz

So kann es zu einer Privatinsolvenz kommen

  1. Sie können nach einem gescheiterten Vergleich einen
    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen.
  2. Lehnt der Insolvenzrichter im Zuge dessen auch ein Schuldenbereinigunsplanverfahren ab, ist die Einleitung einer Privatinsolvenz die einzig verbleibende Möglichkeit, schuldenfrei zu werden.

Unsere Berater aller ADN Schuldnerberatungsstellen stehen Ihnen auch in diesen beiden Fällen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an!


Verbraucherinsolvenz: Restschuldbefreiung und verkürzte Laufzeiten

Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht das Ende aller Dinge. Leider ist in unserer Gesellschaft nicht anerkannt, dass finanzielle Schief- oder Notlagen aus den verschiedensten Gründen entstehen können. Lassen Sie sich hiervon nicht beirren, denn Fakt ist, dass ein korrekt durchlaufenes Insolvenzverfahren für eine Restschuldbefreiung und somit für Schuldenfreiheit sorgen kann. 

 

Für Sie heißt das konkret:

Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz wird der pfändbare Anteil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgetreten.
Der Insolvenzverwalter nutzt den abgetretenen Teil des Einkommens für die Begleichung der Verfahrenskosten und die Gläubigerbefriedigung. Freiwillige Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen sind ebenfalls möglich, jedoch nicht erforderlich.

 

Die Restschuldbefreiung
Hält man sich an die gesetzlich auferlegten Pflichten, so bekommt man nach drei, fünf oder höchstens sechs Jahren die restlichen Schulden erlassen (die sogenannte Restschuldbefreiung). Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch Ihre Schulden waren oder wie viele Gläubiger Sie hatten.


Wir begleiten Sie als Privatperson in der Insolvenz

Wir stehen Ihnen zur Seite und klären Sie auf über

  • die Gegebenheiten in der Privatinsolvenz
  • verkürzte Laufzeiten
  • alle relevanten Fragen der Restschuldbefreiung
  • Einhaltung und Umgang mit den gesetzlich auferlegten Pflichten während Ihrer Insolvenz

 

Zudem unterstützen wir Sie gern auf Wunsch bei der Stellung des Insolvenzantrages. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während der Insolvenz gerne für Fragen zur Verfügung.

Als Selbstständiger in die Privatinsolvenz?

Die ADN Schuldnerberater dürfen keine Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer als Mandanten annehmen. Diese durchlaufen das sogenannte "Regelinsolvenzverfahren".

 

Unter gewissen Auflagen ist es Ihnen jedoch möglich, mit dem Status einer Privatperson behandelt zu werden. Dann können wir Sie beraten und unterstützen:

  • Sie müssen Ihre Selbstständigkeit beendet haben. 
  • Ihre Gläubigerzahl darf 19 nicht übersteigen. 
  • Sie dürfen keine offenen Verbindlichkeiten aus Angestelltenverhältnissen haben. 

Erfüllen Sie uneingeschränkt alle Punkte, unterstützen die 

ADN Schuldnerberater auch Sie bei der Stellung des Insolvenz-antrages. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.



Die Phasen einer Privatinsolvenz - mit diesen Einschränkungen müssen Sie rechnen und leben

 

1. Stellung des Antrags auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz, des Antrags auf Verfahrenskostenstundung und des Antrags auf Restschuldbefreiung.


2. Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens

Ungefähr zwei (eher drei) Wochen nach der Antragstellung wird im Normalfall das Privatinsolvenzverfahren eröffnet.

Das eigentliche Verfahren dauert ungefähr sechs bis zwölf Monate.
Zur Verwaltung Ihres Vermögens wird durch den Richter ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Im Folgenden darf er allein Ihr pfändbares Vermögen verwerten; unpfändbare Einkünfte fallen selbstverständlich nicht darunter.


3. Beginn der Wohlverhaltensperiode (oder auch Restschuldbefreiungsverfahren)

Das Kernstück des Insolvenzverfahrens ist die Wohlverhaltensperiode.


Sie beginnt unmittelbar mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf Antrag des Schuldners:

  • nach 3 Jahren - bei erfolgreicher Tilgung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten 
  • nach 5 Jahren - bei Tilgung der Verfahrenskosten 
  • oder nach Bezahlung der durch die Gläubiger zum Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen

Ohne gesonderten Antrag

  • nach maximal 6 Jahren - unabhängig von jeglicher Schuldentilgung

4. Sie sind schuldenfrei!

Wir sind überzeugt davon, dass Sie bei Beendigung unserer Zusammenarbeit sicher sind, dass der erste Schritt entscheidend war.