- bei uns sind Sie kein Bittsteller: Sie sind unser Mandant -
Uns ist bewusst, dass der Weg zur Schuldnerberatung vielen Menschen nicht leicht fällt. Der Prozess sich die Probleme einzugestehen und sich dann auch Hilfe zu suchen, kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Darum ist es uns wichtig, dass wir Ihnen auf Augenhöhe begegnen und versuchen Ihre Ängste abzubauen. Unsere Erfahrung zeigt, dass es in fast allen Fällen einen Weg raus aus den Schulden gibt.
Erst wenn wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für Ihre Schuldenproblematik gefunden haben, dann sehen wir unsere Arbeit als getan an. Wenn sich eine Verbraucherinsolvenz nicht vermeiden lässt, dann stehen wir Ihnen natürlich während der Zeit der Insolvenz weiterhin gerne für Fragen zur Seite.
* InsO: Insolvenzordnung | ** ZPO: Zivilprozessordnung
Zur Aufgaben eines Schuldenerberaters gehört auch die Aufklärung über Pfändungsmaßnahmen. Dazu zählen die Lohn- und Gehaltspfändung, die Kontopfändung und die Sachpfändung.
Lohn- und Gehaltspfändung:
Kontopfändung:
Unser Ziel ist es nicht nur verschuldeten Menschen zu helfen, sondern auch über Präventionsarbeit zu vermeiden, dass eine Überschuldung überhaupt erst eintritt. Darum bieten unsere Beratungsstellen individuelle Präventionsveranstaltungen für Schulen, Vereine, Firmen und alle anderen Interessierten an. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Beratungsstelle vor Ort in Verbindung.