Das dürfen Sie von allen ADN Schuldnerberatungen erwarten

- bei uns sind Sie kein Bittsteller: Sie sind unser Mandant -

Mensch hebt Gewicht, ADN Hand hilft beim heben
Unsere Leistungen für Sie - Wir heben das Gewicht der Schulden gemeinsam

Für uns als ADN Schuldnerberater sind diese Leistungen selbstverständlich:

  • eine schnelle Terminvergabe 
  • eine kostenlose Erstberatung
  • wir nehmen uns die notwendige Zeit für Sie
  • wir klären Sie über alle Fragen rund um Ihre Schulden auf
  • wir behandeln jeden Fall 100% Seriös und Diskret
  • wir schaffen in jeder Phase der Zusammenarbeit Transparenz und halten Sie auf dem Laufenden
  • wir übernehmen den Kontakt zu Ihren Gläubigern
  • wir helfen Ihnen im Bezug auf das Pfändungsschutzkonto
  • wir klären Sie über die Privatinsolvenz auf


Unsere Arbeit in der Schuldnerberatung ist beidseitig und zielführend

Uns ist bewusst, dass der Weg zur Schuldnerberatung vielen Menschen nicht leicht fällt. Der Prozess sich die Probleme einzugestehen und sich dann auch Hilfe zu suchen, kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Darum ist es uns wichtig, dass wir Ihnen auf Augenhöhe begegnen und versuchen Ihre Ängste abzubauen. Unsere Erfahrung zeigt, dass es in fast allen Fällen einen Weg raus aus den Schulden gibt. 

Das können Sie von uns in der Schuldnerberatung erwarten:

  • eine auf Ihre Situation angepasste individuelle Beratung 
  • den Kontakt zu und die komplette Korrespondenz mit Ihren Gläubigern
  • die Klärung der tatsächlichen Schuldsumme:
  • umfassende Abfragen bei Ihren Gläubigern, um alle wichtigen Angaben wie bspw.
    die Forderungshöhe, bestehende Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder durchgeführte Vertreterwechsel zu überprüfen
  • die Vorbereitung und Durchführung des außergerichtlichen Vergleichsangebotes nach §§ 305 ff InsO*
  • die Aushändigung alle erforderlichen Unterlagen zur Erfüllung eines erfolgreichen außergerichtlichen Vergleichs
  • die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • die Hilfestellung zur Fertigung des Antrags auf Privatinsolvenz, wenn dies notwendig werden sollte
  • die Prüfung einer Kostenübernahme durch Dritte

Erst wenn wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für Ihre Schuldenproblematik gefunden haben, dann sehen wir unsere Arbeit als getan an. Wenn sich eine Verbraucherinsolvenz nicht vermeiden lässt, dann stehen wir Ihnen natürlich während der Zeit der Insolvenz weiterhin gerne für Fragen zur Seite.

 

* InsO: Insolvenzordnung | ** ZPO: Zivilprozessordnung

Informationen und Beratung zum Pfändungsschutz

Zur Aufgaben eines Schuldenerberaters gehört auch die Aufklärung über Pfändungsmaßnahmen. Dazu zählen die Lohn- und Gehaltspfändung, die Kontopfändung und die Sachpfändung.

 

Lohn- und Gehaltspfändung:

  • Wann darf ein Gläubiger Ihren Lohn oder Gehalt fänden und was muss der Arbeitgeber beachten.
  • In welcher Höhe sind Pfändungen zulässig
  • Was passiert bei einer Pfändung durch mehrere Gläubiger

Kontopfändung: 

  • was kann ich bei einer Kontopfändung tun
  • wie kann ich mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln
  • welche Freibeträge gelten auf einem Pfändungsschutzkonto
  • wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen lassen
  • die Erstellung einer Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO** über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO** im jeweiligen Kalendermonat
    nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto

Weitere Leistungen - Prävention zur Vermeidung von Schulden

Unser Ziel ist es nicht nur verschuldeten Menschen zu helfen, sondern auch über Präventionsarbeit zu vermeiden, dass eine Überschuldung überhaupt erst eintritt. Darum bieten unsere Beratungsstellen individuelle Präventionsveranstaltungen für Schulen, Vereine, Firmen und alle anderen Interessierten an. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Beratungsstelle vor Ort in Verbindung.