- der Gerichtsvollzieher setzt Gläubigerforderungen durch -
Wenn Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben wollen, müssen sie über einen Vollstreckungstitel verfügen.
Dadurch wird dem Gläubiger der Zugriff auf Lohn/Gehalt, Sozialleistungen, Bankguthaben, Kontogutschriften usw. ermöglicht.
Für die Pfändung beweglicher Sachen sind die Gerichtsvollzieher zuständig.
Sie dürfen Ihre Wohnung nur mit Ihrer Einwilligung durchsuchen. Verweigern Sie den Zutritt oder werden Sie trotz schriftlicher Ankündigung mehrmals nicht zu Hause angetroffen, wird innerhalb
weniger Tage eine richterliche Durchsuchungsanordnung ergehen.
Dann dürfen Gerichtsvollzieher sogar Ihre Wohnungstür aufbrechen lassen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Um Ärger und Kosten zu sparen, sollten Sie daher einer Wohnungsdurchsuchung zustimmen.
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