- Der sichere Weg raus aus den Schulden -
Beim Antrag und Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird im Normalfall auch der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Die Restschuldbefreiung stellt dann das Ende des Insolvenzverfahrens dar. Bei einem ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens bekommt der "redliche" Schuldner mit der Restschuldbefreiung seine Schulden erlassen.
Beratungstermin oder Informationen?
Kontakt telefonisch und gebührenfrei:
Für Bayern | Bremen | Bremervörde | OHZ wählen Sie:
0800 - 724 13 98
Für Hamburg | übriges Bundesgebiet wählen Sie:
0800 - 399 90 00
Für Niedersachsen wählen Sie:
0800 - 101 23 24
oder über unser
Beratungsstelle in Ihrer Nähe bequem mit unserer Umkreissuche finden >>>