Pfändung

- die Befriedigung der Gläubiger -

Was bedeutet der Begriff Pfändung?

  

Gläubiger können zum Zweck der Befriedigung Ihrer Forderung gegebenüber einem Schuldner eine Pfändung durchführen. Hierbei kann es zu einer Sachpfändung oder einer Forderungspfändung kommen.

 

Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Pfändung ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Dieser kann erst erwirkt werden, wenn eine Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid tituliert worden ist.

 

Gepfändet werden kann dabei Lohn- und Gehalt oder das Konto des Schuldners, die sogenannte Kontopfändung. Auch kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden eine Sachpfändung vorzunehmen oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Vermögenauskunft) zu erwirken.

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