Obliegenheiten

- daran muss man sich halten, um die Restschuldbefreiung zu erhalten -

Die Obliegenheiten müssen erfüllt werden, um die Restschuldbefreiung zu erhalten

Die Obliegenheiten oder auch Pflichten müssen im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbedingt vom Schuldner beachtet und erfüllt werden, weil er nur dann am Ende des Verfahrens auch die Restschuldbefreiung erhalten wird. Zu den Obliegenheiten gehören:

  • die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder sich um eine solche Erwerbstätigkeit zu bemühen.
  • Vermögen, welches durch eine Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Wohlverhaltensperiode erworben wird zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder/Insolvenzverwalter herausgeben.
  • Gewinne aus Glücksspielen müssen im vollen Wert an den Treuhänder/Insolvenzverwalter herausgegeben werden. Lediglich Gewinnen von geringem Wert sind ausgenommen.
  • ein Wechsel der Arbeitsstelle oder des Wohnsitzes muss unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Es dürfen dem Gericht und dem Insolvenzverwalter keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge verheimlicht werden. Dem Gericht und dem Treuhänder/Insolvenzverwalter müssen auf Verlangen Auskunft über die Erwerbstätigkeit oder Bemühungen um eine solche, über Bezüge und das Vermögen erteilt werden.
  • Nur dem Insolvenzverwalter dürfen Zahlungen geleistet werden und keinem Insolvenzgläubiger darf durch mögliche Zahlungen ein Vorteil verschafft werden.
  • es dürfen keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingegangen werden. 
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