- Gläubigerforderungen und (Teil-)Widerspruch -
Wird der vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid (MB) beantragen.
Den MB erlässt das für den Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der MB ist eine Aufforderung an Sie, der
Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.
Prüfen Sie unbedingt, ob die Forderung berechtigt ist. Nach Erhalt haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Eine Begründung des
(Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!
Besteht der vom Gläubiger geltend gemachte Anspruch mit Recht, dann ist ein Widerspruch nicht sinnvoll. Der Gläubiger würde das anschließende Gerichtsverfahren für sich entscheiden, und Sie
müssten noch zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.
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