Insolvenzverwalter

- Zuständig im Insolvenzverfahren -

Der Insolvenzverwalter ist zuständig im Insolvenzverfahren

Bei einer Überschuldung kann der letzte Ausweg ein Insolvenzverfahren sein. Nach der Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter benannt und eingesetzt.

Zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters gehören, dass er die sogenannte Insolvenzmasse verwaltet und vorhandene Vermögenswerte verwertet, um den erzielten Erlös an die Gläubiger aufzuteilen.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist Teil der Verfahrenskosten und muss vom Schuldner getragen werden. Die Begleichung der Verfahrenskosten hat im Insolvenzverfahren Vorrang vor allen anderen Forderungen und werden aus der Insolvenzmasse beglichen. 

Der Insolvenzverwalter darf im Rahmen des Insolvenzverfahrens Vermögen, Einkommen und Vermögensgegenstände pfänden.

 

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