Inkasso und Inkasso-Unternehmen

- Werden von Unternehmen mit dem Forderungseinzug betraut -

Durch die Gläubiger beauftragt offene Forderungen einzutreiben

Durch Inkassotätigkeiten sollen Schulden, die aus offenen Rechnungen hervorgegangen sind, eingetrieben werden. Stellt ein Unternehmen einen Zahlungsverzug fest und bleiben Zahlungen nach Mahnungen aus, so kann der Gläubiger ein Inkasso-Unternehmen oder einen beauftragten Anwalt mit dem Einzug der Forderungen beauftragen. Für das Forderungsmanagement wir dem Inkasso-Unternehmen oder dem Anwalt eine Vollmacht erteilt, damit im Namen des Gläubigers die ausstehende Forderung beigetrieben werden kann. Bleibt dieses erfolglos, kann der Gläubiger die Forderung an das Inkasso-Unternehmen verkaufen und ist somit nicht mehr Forderungsinhaber. Durch die abgetretene Forderung wird zukünftig die Einholung der Forderung auf eigene Kosten durch den neuen Forderungsinhaber, also das Inkasso-Unternehmen, durchgeführt.

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