- Werden von Unternehmen mit dem Forderungseinzug betraut -
Durch Inkassotätigkeiten sollen Schulden, die aus offenen Rechnungen hervorgegangen sind, eingetrieben werden. Stellt ein Unternehmen einen Zahlungsverzug fest und bleiben Zahlungen nach Mahnungen aus, so kann der Gläubiger ein Inkasso-Unternehmen oder einen beauftragten Anwalt mit dem Einzug der Forderungen beauftragen. Für das Forderungsmanagement wir dem Inkasso-Unternehmen oder dem Anwalt eine Vollmacht erteilt, damit im Namen des Gläubigers die ausstehende Forderung beigetrieben werden kann. Bleibt dieses erfolglos, kann der Gläubiger die Forderung an das Inkasso-Unternehmen verkaufen und ist somit nicht mehr Forderungsinhaber. Durch die abgetretene Forderung wird zukünftig die Einholung der Forderung auf eigene Kosten durch den neuen Forderungsinhaber, also das Inkasso-Unternehmen, durchgeführt.
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