Außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV)

- Grundvoraussetzung für die Privatinsolvenz -

Die Chance sich mit den Gläubigern zu einigen.

 

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist eine Grundvoraussetzung um ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten zu können. Grundsätzlich muss ein Schuldner versuchen mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn dieser Vergleich scheitern sollte, dann kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung gestellt werden. Der gescheiterte Vergleich muss von einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung mit Anerkennung) oder einer geeigneten Person (z. B. einem Rechtsanwalt) bescheinigt werden.

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